Pflegereform 2017

Die wohl sichtbarste Veränderung der bevorstehenden Pflegereform findet in der
Unterteilung des Ausmaßes von Pflegebedürftigkeit statt: Die bisherigen drei
Pflegestufen werden ab Januar 2017 durch fünf sogenannte Pflegegrade ersetzt.
Jeder Versicherte, der bisher Pflegeleistungen erhielt, bekommt eine individuelle
Information per Brief zu seinem künftigen Pflegegrad und zu der Höhe der
Pflegeleistungen.

Ziel der Pflegereform ist es, Leistungen für Menschen mit einer geistigen
Beeinträchtigung jenen mit körperlichen Einschränkungen gleichzustellen.
Gleichzeitig steht mehr Geld für Die Pflegereform bringt Pflegebedürftigen zahl-
reiche Vorteile die Pflege zur Verfügung. Bestandsschutzregelungen sorgen dafür,
dass kein Pflegebedürftiger geringere Leistungen bekommt als bisher. Sie be-
kommen heute bereits Pflegeleistungen? Dann müssen Sie nichts tun. Denn die
Leistungen werden automatisch auf die neuen Pflegegrade umgestellt.
Dabei gilt die Regel: Wer ausschließlich körperlich eingeschränkt ist, wird auto-
matisch in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft, also zum Beispiel von
Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2. Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen
automatisch in den übernächsten Pflegegrad. Wie die einzelnen Pflegestufen in
Pflegegrade übergeleitet und die Leistungsbeträge angepasst werden, sehen Sie in
den Tabellen unten.

 

So erhalten bereits heute Pflegebedürftige einen Pflegegrad

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Leistungen ab 2017 im ambulanten Bereich

Wenn der Gesundheitszustand sich verschlechtert

Ein Neuantrag auf Pflegeleistungen ist nur dann notwendig, wenn sich der
Gesundheitszustand verschlechtert hat. Gerne helfen wir Ihnen, den Antrag
vorzubereiten und die Fragen zu beantworten. Weitere Informationen er-
halten Sie auch im Internet bei Ihrer Pflegeversicherung